Das Hinweisgeberschutzgesetz soll helfen, mögliche Risiken für das Unternehmen, dessen Beschäftigte oder auch der Allgemeinheit zu erkennen, Verstöße schnell aufzudecken und bewiesenes Fehlverhalten zu beenden.
Die hierfür bei Rohstoffverwertung GmbH & Co. KG eingerichtete interne Meldestelle dient dazu, begründete Hinweise auf vermutliche Rechtsverletzungen oder Regelverstöße gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) melden zu können, ohne Benachteiligungen befürchten zu müssen.
Gemeldet werden können seriöse Verdachtsfälle mit hohem Risiko gegen geltendes Recht (bspw. Straftaten) oder interne Richtlinien.
Beispiele:
Diebstahls-, Untreue- und Bereicherungsdelikte
Korruptions-, Kartellrechts- und Geldwäschedelikte
Betrugsvergehen
Fälle von sexueller Belästigung, Diskriminierung und Rassismus
Datenschutzverstöße und Sicherheit in der Informationstechnik
Verstöße gegen das Finanzrecht und Rechnungslegung
Verletzungen im Zusammenhang mit Umweltvorschriften und Arbeitsschutz
andere hohe Risiken, z. B. Regelverstöße mit hohem Schaden für das Unternehmen und seinen Ruf
Mitarbeitende, Leiharbeitnehmende und externe Stakeholder können ihre Hinweise an die folgende E-Mail-Adresse senden: hinweisgeber@groeger-recycling.de oder das dafür vorgesehene Formular verwenden.
Das Postfach wird unter höchster Vertraulichkeit ausschließlich vom Hinweisgeberschutz-Beauftragten verwaltet.